Jede Förderseite wirbt mit dem Höchstsatz. Den bekommt fast niemand. Ich rechne Ihnen aus, was in Ihrem Fall herauskommt — mit dem Regelstand von heute, mit Quelle und Datum, und mit einem Rechenweg, den Sie nachprüfen können.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist am 21. Juli 2026 geändert worden. Wer im Juni gerechnet hat, rechnet seither falsch — und zwar zu günstig. Der Geschwindigkeitsbonus ist von 20 auf 16 Prozent gesunken, der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ersatzlos entfallen, die Höchstkosten der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro. Gleichzeitig steht überall weiterhin „bis zu 70 Prozent" — jetzt sogar „bis zu 80".
Ein Wohnhaus mit fünf Wohneinheiten und einer Zentralheizung, Umstellung von Öl auf Wärmepumpe, der Eigentümer bewohnt eine der Einheiten selbst. Die Werbung sagt: bis zu 80 Prozent. Die Regel sagt etwas anderes:
Ergebnis: 33,2 Prozent, nicht 80. Auf eine Investition von 83.750 € sind das 27.805 € statt der erhofften 46.000 €. Ein Unterschied von 18.258 € — bei einem Vorhaben, dessen Finanzierung genau daran hängt.
Das ist kein Sonderfall. Es ist der Normalfall bei allem, was mehr als eine Wohnung hat, vermietet ist, im Betriebsvermögen liegt oder mehreren Eigentümern gehört.
Eine Aufstellung der Töpfe, die für ein Vorhaben in Frage kommen — Bund, Land, Kommune, Steuerrecht — mit der gerechneten Zahl statt des Höchstsatzes. Zu jeder Position die Fundstelle: Richtlinie, Paragraf, Merkblatt.
Der teuerste Fehler in der Förderung ist der Vorhabenbeginn. Wer zu früh unterschreibt, verliert alles — und zwar rückwirkend. Sie bekommen die Reihenfolge, in der gehandelt werden muss, und die Liste dessen, was unschädlich ist: Ausschreibung, Angebotseinholung, Planungsverträge, sogar der Liefervertrag, wenn er die richtige Bedingung trägt. Dazu die Termine, an denen Sätze sinken.
Töpfe schließen einander aus, ergänzen sich oder verlangen einander. Steuerermäßigung und Zuschuss vertragen sich für dieselbe Maßnahme nicht. Zuschüsse mindern die Abschreibungsgrundlage. Ein Fahrplan hebt eine Obergrenze, ein Kalenderjahreswechsel verdoppelt sie. Wer in der falschen Reihenfolge beantragt, verschenkt Geld, ohne dass es jemals auffällt.
Wer entwickelt, statt nur einzukaufen, hat seit dem 1. Januar 2026 einen eigenen Anspruch: Die Forschungszulage bewertet die Arbeitsstunde eines Einzelunternehmers mit 100 Euro zuzüglich 20 Prozent Gemeinkostenpauschale, gefördert mit 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen — 42 Euro je Stunde, steuerfrei, bis zu 40 Stunden je Woche, und rückwirkend für bis zu vier Wirtschaftsjahre. Sie ist kein Zuschussprogramm mit Antragsfrist, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Ich prüfe, ob Ihre Entwicklungsarbeit darunterfällt, und bereite die Projektbeschreibung so auf, wie die Bescheinigungsstelle sie braucht.
Schritt 1 bis 2 kosten nichts und verpflichten zu nichts.
Das gehört an den Anfang, nicht ins Kleingedruckte:
Die Fördersätze sind gestaffelt, gedeckelt, an Wohneinheiten gebunden, an Nutzung, an Einkommen, an Kalenderjahre. Im Kopf lässt sich das nicht mehr überschlagen — und genau da entstehen die Fehler, auch bei Fachleuten.
Ich rechne das nicht per Augenmaß, sondern mit einem Programm, in dem das Regelwerk mit Datum und Fundstelle hinterlegt ist. Jede Zahl im Bericht kommt mit dem Aufruf, mit dem Sie sie nachrechnen können. Ändert sich eine Richtlinie, ändere ich eine Zeile — und alle Rechnungen stimmen wieder.
Ich plane und schreibe die Maßnahmen selbst aus, die gefördert werden sollen. Deshalb sehe ich, wenn ein Fördertopf eine technische Entscheidung in die falsche Richtung zieht — etwa eine Anlage, die nur wegen eines Bonus gewählt wird, den es seit drei Wochen nicht mehr gibt. Ein Zuschuss ist kein Argument. Er ist ein Abzug von den Kosten.
Ein Absatz genügt: was für ein Gebäude oder Vorhaben, wie viele Einheiten, wie genutzt, was geplant ist. Zurück kommt eine erste Einschätzung und die Rückfragen, die für eine belastbare Auskunft nötig sind.
Robert Simon · Simon Engineering
93197 Zeitlarn bei Regensburg
info@simon-eng.com
Alle auf dieser Seite genannten Fördersätze geben den Stand vom 21. Juli 2026 wieder, abgerufen und geprüft am 12. August 2026. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide der bewilligenden Stellen.